US-Börsenaufsicht SEC: Brücke zu dauerhaften Regeln für den On-Chain-Handel mit tokenisierten Aktien
chaincatcherSEC-Vorsitzender Paul Atkins gab eine Erklärung zur Genehmigung der „Innovationsausnahme“ durch die Kommission ab. Er wies darauf hin, dass der Kongress vor mehr als einer Woche das CLARITY-Gesetz nicht vorangebracht habe, weshalb die SEC heute im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse bedeutende Schritte unternommen habe, um die US-Kapitalmärkte ins digitale Zeitalter zu führen, indem sie den On-Chain-Handel mit bestimmten tokenisierten Aktien fördere. Die Anordnung gewährt zwei Arten vorübergehender, bedingter Ausnahmen nach Section 36(a)(1) des Securities Exchange Act: Erstens befreit sie „Tokenized Securities Venues“ (TSV) von der Definition der „Börse“ nach dem Securities Exchange Act; zweitens befreit sie bestimmte Liquiditätsanbieter („regulierte Unternehmen“) von der Definition des „Händlers“. Atkins betonte, dass die Antifraud- und Antimanipulationsbestimmungen der Bundeswertpapiergesetze uneingeschränkt auf alle Wertpapieraktivitäten an diesen Märkten Anwendung finden, ohne Ausnahme. Die Ausnahme ist mit mehreren Bedingungen zum Anlegerschutz verbunden: TSV müssen US-Unternehmen sein und OFAC-Sanktionen einhalten; es müssen Zugangsstandards für ein Lizenzsystem festgelegt werden, das nur bestimmten Teilnehmern den Handel erlaubt; synthetische Produkte dürfen nicht verwendet werden – tokenisierte NMS-Aktien („National Market System“) müssen vom Emittenten der zugrunde liegenden Aktie oder dessen Vertreter oder von einem nicht mit dem Emittenten verbundenen Dritten tokenisiert werden, und die Inhaber müssen dieselben Rechte wie bei traditionellen Wertpapieren genießen (einschließlich Dividenden und Stimmrechten); Emittenten haben das Recht, sich dem Handel ihrer Wertpapiere auf TSV zu widersetzen und ihn zu verhindern. Atkins erklärte, dass die Kommission nicht die aktuelle Technologie als zukünftigen Standard festschreibe, sondern dem Markt die Entwicklung ermögliche, seine Entwicklung überwache und dies als Grundlage nutze, um einen flexibleren, zukunftsorientierten Regulierungsrahmen zu schaffen. Diese Ausnahme sei eine vorübergehende Maßnahme, und die Kommission suche in allen Aspekten die Meinung der Öffentlichkeit. Er betonte, dass auf diese Übergangsregelung die Schaffung dauerhafter Regeln folgen müsse, um sicherzustellen, dass On-Chain-Märkte einen gangbaren Weg behalten, während sich die Kapitalmärkte weiterentwickeln.
Dieser Inhalt dient nur zu Informations- und Bildungszwecken und stellt keine Investitionsberatung in Bezug auf BTCC dar. BTCC unternimmt alle Anstrengungen, kann jedoch nicht die Wahrheit, Genauigkeit oder Originalität des oben stehenden Inhalts garantieren.